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Bereits seit dem Jahr 2010 werden die Abwassergebühren in der Stadt Bad Rappenau aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, nach Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühr getrennt erhoben.

Bei der Erhebung der Niederschlagswassergebühr bildet die Grundlage für deren Erhebung die jeweils auf einem Grundstück versiegelte und an die Kanalisation angeschlossene Grundstücksfläche. Diese Flächen wurden erstmals durch eine Befliegung des Gemeindegebietes landesweit bei allen Gemeinden in Baden-Württemberg ermittelt. Daneben wurden solche versiegelten Flächen auch von den Grundstückseigentümern gemeldet.

Änderungen, die Grundstückseigentümer an ihren versiegelten Flächen vorgenommen haben (zum Beispiel Errichtungen eines weiteren Stellplatzes, Pflasterung einer Hoffläche oder den Austausch einer komplett versiegelten Fläche durch Verbundsteine) müssen der Stadtverwaltung mitgeteilt werden. Einen dafür notwendigen Änderungsbogen können die Grundstückseigentümer jederzeit telefonisch im Rathaus, unter der Rufnummer 07264/922-282 oder -239 anfordern.

Stichprobenartig wird die Stadtverwaltung Veränderungen von versiegelten Flächen kontrollieren. Weitere Informationen, auch z.B. zur Berücksichtigung von Zisternen, erhalten Sie bei der Finanzverwaltung der Bad Rappenau unter den o.g. Rufnummern.

 
 
 
 
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